Smartphone-Shot vom Trainer in der Toilettenkabine berechtigt nicht zur Kündigung

Der Spieler eines Drittliga-Vereins hatte Glück. Obwohl er mit dem Smartphone ein Foto vom Cheftrainer auf der Toilette schoß, erklärte das Landesarbeitsgericht Saarland eine darauf gestützte fristlose Kündigung des Vereins für unwirksam (LAG Saarland, Urteil vom 04.05.2016 – 2 Sa 10/15). Der Spieler kann also weiter kicken. Nicht jeder weiß es, aber…