Big Brother am Arbeitsplatz: Pflicht zur Teilnahme an elektronischem Überwachungssystem

Ich hatte bereits im Oktober 2015 über einen Fall berichtet, den das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden hatte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht das letzte Wort gesprochen. Einem Busfahrer durfte die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, weil er sich weigerte, ein elektronisches Warn- und Berichtssystem während seiner Fahrtätigkeit zu aktivieren (BAG, Urt. v. 17.11.2016 – 2 AZR 730/15).…